Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen, sofern eine Behandlung und eine krankheitswertige Störung (nach ICD10/11) vorliegt.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über Ihre individuellen Vertragsbedingungen. Unterschiede können sich beispielsweise in der Höhe der Erstattung oder in der Anzahl der genehmigten Therapiestunden pro Jahr ergeben.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen hierzu.
Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte. Diese betreffen auch sogenannte Analogleistungen, die seitdem genutzt werden können.
Welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall relevant sind und in welchem Umfang diese berechnet werden, kläre ich gerne vorab in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch.