Kosten

Transparente Informationen zu Abrechnung, Versicherungsleistungen und Selbstzahlung

Private Krankenversicherungen / Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen, sofern eine Behandlung und eine krankheitswertige Störung (nach ICD10/11) vorliegt.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über Ihre individuellen Vertragsbedingungen. Unterschiede können sich beispielsweise in der Höhe der Erstattung oder in der Anzahl der genehmigten Therapiestunden pro Jahr ergeben.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen hierzu.

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte. Diese betreffen auch sogenannte Analogleistungen, die seitdem genutzt werden können.

Welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall relevant sind und in welchem Umfang diese berechnet werden, kläre ich gerne vorab in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten der Therapie selbst tragen möchten ist dies selbstverständlich möglich.

Die Abrechnung erfolgt transparent und orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Welche Leistungen anfallen und welche Kosten entstehen, bespreche ich gerne vorab mit Ihnen.

Beratung & Coaching

Psychologische Beratung und Coaching werden von Beihilfestellen, privaten oder gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Die Kosten sind daher selbst zu tragen.

Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Kennenlerntermin über den zeitlichen Rahmen und die anfallenden Kosten.

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt auf Grundlage der

in der jeweils gültigen Fassung.
Sie legt fest, welche Leistungen berechnet werden dürfen und in welchem Rahmen sich die Honorare bewegen.

Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder zur Abrechnung haben, sprechen Sie mich gerne an.